Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Humbaur GmbH
I. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf- und Lieferungsverträge bezüglich der Erzeugnisse der Fa. Humbaur GmbH als Verkäufer. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden ausdrücklich nicht anerkannt. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen auch für alle zukünftigen Angebote, Kauf- und Lieferungsverträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Eine gesonderte Anerkennung abweichender Bedingungen des Käufers tritt nur ein, falls die Fa. Humbaur GmbH ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt. Der Umfang jeder Lieferung richtet sich ausschließlich nach den Angaben in der schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Inhalt dieser Auftragsbestätigung ist die Grundlage der gesamten Geschäftsabwicklung. Bei jeder Änderung des Umfanges erfolgt eine aktualisierte Auftragsbestätigung. Alle mündlichen Nebenabreden und evtl. nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform. Die in Prospekten, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewicht, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind nur ungefähre Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden. Der Verkäufer behält sich Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand und sein Aussehen nicht wesentlich geändert werden. Die Fa. Humbaur GmbH ist an ihr Angebot vier Wochen gebunden, wenn nicht anderweitige Abreden getroffen werden. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von vier Wochen gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert hat. Offenkundige Rechenfehler oder Irrtümer in der Preisangabe bzw. Warenbezeichnung darf der Verkäufer nachträglich richtig stellen.
Pläne, Zeichnungen, Kalkulationen, Fotos, Abbildungen, Logos oder sonstige Unterlagen stellt der Verkäufer nur unter Wahrung von dessen Eigentums- und Urheberrechten zur Verfügung. Eine Weitergabe an Dritte darf nur erfolgen, wenn der Verkäufer vorher ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Sonderfahrzeuge oder Sonderanfertigungen sind Fahrzeuge, welche in dieser Ausführung nicht in der jeweils aktuellen Preislisten enthalten sind, welche irreversible Anfertigungen darstellen, deren Farbgebung nach Kundenvorgabe erfolgt, welche individuelle Massanfertigungen sind.
Die jeweiligen Formulierungen für „Käufer“ und „Verkäufer“ sind in der Verwendung geschlechtsneutral m/w/d und stellen keine Benachteiligung des einen oder anderen Geschlechts dar.
II. Preise
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Alle Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste verstehen sich ab Werk und ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Versandkosten, und ohne Briefkosten, Zulassungskosten und Kosten für Einzelabnahmen. Alle Preise werden zuzüglich der jeweils am Tag der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Preise in dem Rahmen zu ändern, indem nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder –erhöhungen aufgrund von „Tarifabschlüssen“ bei Löhnen, oder Änderungen bei Betriebssteuern, oder bei Energie wie z. B. Strom oder Gas, oder Materialpreisänderungen wie z. B. bei Aluminium, Stahl, Gummi, PVC, Holz (Aufzählung beispielhaft) eintreten. Diese wird der Verkäufer dem Käufer auf Verlangen nachweisen. Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, sowie etwa neu hinzukommende Steuern, Frachten etc. oder deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder versteuert wird, sind vom Käufer zu tragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die im Angebot des Verkäufers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und schriftlich vom Verkäufer bestätigt werden, Bei Aufträgen und Lieferung an Dritte gilt der Käufer als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
III. Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis für Kaufgegenstände bei Meldung der Lieferbereitschaft des Liefergegenstandes unverzüglich per Vorkasse jeweils ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig, in der Regel spätestens vor Abholung / Auslieferung des Liefergegenstandes.
Dies gilt insbesondere für jeden ersten Auftrag. Die Erteilung von Rechnungen kann schriftlich per Post oder Telefax, sowie in elektronischer Form erfolgen. Eine solche Rechnung kann sowohl eine Vorauszahlungsrechnung als auch eine Endrechnung sein.
Alle Zahlungen haben direkt an den Verkäufer zu erfolgen, alle Zahlungen an Vertreter oder sonstige Personen gehen auf Gefahr des Zahlenden. Die Zahlung ist endgültig dann erfolgt, wenn der Verkäufer am Fälligkeitstag über den vollen Rechnungsbetrag verfügen kann. Schecks, und evtl. andere Zahlungsmittel werden nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt angenommen. Kommt bei vereinbarter Ratenzahlung der Käufer mit zwei Raten länger als 10 Kalendertage in Verzug, so wird der gesamte Restkaufpreis zur Zahlung fällig. Der Restkaufpreis ist ab Fälligkeit mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 288 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung von Bearbeitungsgebühren ab der 2. Mahnung gem. § 288 Abs. II BGB ist möglich.
Der Käufer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Ein Skontoabzug ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern ein Skontoabzug nach individueller Vereinbarung zugestanden ist, bezieht sich ein Skontoabzug nur immer auf den Rechnungswert ohne Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Versandkosten und ohne Brief-/Zulassungskosten. Ein Skontoabzug ist nur möglich, wenn ein vollständiger Ausgleich aller fälligen Rechnungspositionen im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Skontoabzugs erfolgt. Ein unberechtigt vorgenommener Skontoabzug ist vom Käufer an den Verkäufer zu erstatten.
Der Verkäufer hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nach Vertragsschluss Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers oder des wirtschaftlichen länderspezifischen Umfeldes des Käufers bekannt werden, durch welche ihm seine Rechte nicht mehr genügend gesichert erscheinen. In diesem Fall kann der Verkäufer auch Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, oder bei Lieferung Briefe zurückbehalten oder wieder zurückverlangen, oder die Weiterarbeit einstellen. Lehnt der Käufer Vorauszahlung